Kredit für AHV-Rentner
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Die AHV, Alters- und Hinterlassenen-Versicherung ist die staatliche Rentenversicherung in der Schweiz. Das gesetzliche Renteneintrittsalter Schweizer Bürger liegt beim 65. Lebensjahr für Männer. Ein Kredit für Rentner richtet sich nach mehreren Vorgaben, zu denen auch die Höhe der AHV-Rente gehört.
Inhaltsverzeichnis
Frühzeitig abgeschlossene private Rentenversicherungen von Vorteil
Um einen Kredit für Rentner genehmigt zu bekommen, werden alle Einnahmen zu einer Gesamtsumme addiert. Die AHV-Rente ist für die notwendige Bonität des Rentners oftmals nicht ausreichend hoch. Das ist den Erwerbstätigen bewusst, sodass viele von ihnen eine oder auch mehrere zusätzliche private Rentenversicherungen abschließen. Damit erhöhen Sie ihr Renteneinkommen sichtbar, was bei dem Kredit für den Rentner zu einem deutlich höheren Renteneinkommen führt. Durch diese bessere Bonität steigen die Chancen auf den gewünschten Kredit für Rentner.
Gute Lebenserwartung wird vorausgesetzt
Vergleichbar wichtig ist das Lebensalter des Rentners. Er muss von der Lebenserwartung sowie von seinem Gesundheitszustand her grundsätzlich dazu in der Lage sein, den Kredit für Rentner bis zu seinem Tod zurückgezahlt zu haben. Das ist bei einem Senior im Alter von 60 Jahren eher zu erwarten als bei einem zehn, fünfzehn oder gar zwanzig Jahre älteren Rentner. Insofern ist das Lebensalter des Rentners ein ausschlaggebender Faktor.
Bonität ist auch ein Faktor
Die Bonität muss für den gewünschten Kredit ebenfalls stimmen. Die wird in aller Regel anhand des ZEK-Score geprüft und bewertet. ZEK ist die Zentralstelle für Kreditinformation, ein Pendant zur deutschen Wirtschaftsauskunftei Schufa. Die schweizerischen Banken arbeiten mit dem Verein zur Führung einer Zentralstelle für Kreditinformationen zusammen und lassen die Verträge mit ihren Kunden in die dortige Datenbank eintragen. Umgekehrt nehmen sie Einsicht in die ZEK-Datenbank und erhalten mit dem ZEK-Score Auskunft über die Bonität des Antragstellers.
Bürgen als letzte Chance
Wenn der Rentner mit seiner AHV-Rente nicht die ausreichend gute Bonität hat, dann hilft ein dementsprechend finanzstarker Bürge. Für den Kreditgeber ist damit das latente Kreditausfallrisiko beseitigt. Der Bürge übernimmt die Zahlungsverpflichtung für den Fall, dass der AHV-Rentner den erhaltenen Kredit nicht mehr bedienen kann.