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Kredit für Rentner mit kleinem Einkommen

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Kredit für Rentner mit kleinem EinkommenGrundsätzlich sollte ein Kredit für Rentner mit kleinem Einkommen kein Problem sein. Das Einkommen ist mit der Altersrente absolut sicher. Renteneinkommen wird von den Banken und Sparkassen so wie Arbeitseinkommen gewertet. Für jede Kreditvergabe ist die Bonität des Kreditnehmers ein Entscheidungskriterium. Bonität bedeutet, dass der Kreditnehmer von der Höhe seines laufenden Monatseinkommens her dazu in der Lage sein muss, den Kredit pünktlich und vollständig zurückbezahlen zu können. Bei einem Kredit für Rentner muss die Rente so hoch sein, dass sie die laufenden Monatsausgaben deutlich übersteigt.

Sehr kleine Rente ist Ausschlusskriterium für Kreditevergabe

Bei einem kleinen, also geringen Renteneinkommen hat der Rentner aufgrund der mangelnden Bonität kaum die Chance, einen Kredit genehmigt zu bekommen. Die Rente muss zumindest sichtbar oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegen. Die beträgt für eine Person rund 1.050 EUR, für zwei Personen knapp 1.500 EUR. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist das jedoch eher ein mittleres als ein kleines Renteneinkommen. Daraus ergibt sich fast zwangsläufig, dass ein Kredit für Rentner mit kleinem Einkommen kaum möglich ist.

Sicherheiten ermöglichen dennoch die Kreditvergabe

Wenn die Bonität des Rentners als Kreditnehmer nicht ausreicht, dann kann die Situation durch die Übernahme einer Bürgschaft verbessert werden. Dazu ist in vielen Fällen ein Familienangehöriger der zweiten oder dritten Generation mit Kindern und Enkeln bereit. Deren Bonität wird nach vergleichbaren Grundsätzen geprüft und bewertet. Wenn sie ausreichend gut ist, dann steht einem Kredit für den Rentner auch mit kleinem Einkommen nichts mehr im Wege. Zeitgleich mit dem Kreditvertrag wird ein Bürgschaftsvertrag abgeschlossen. Rentner und Bürge unterschreiben den jeweiligen Vertrag, und anschließend wird der Kredit für den Rentner als Kreditnehmer ausgezahlt. Er ist sich mit dem Bürgen darin einig, die Monatsraten pünktlich an den Kreditgeber zu überweisen. Der hat seinerseits kein Kreditausfallrisiko. Wenn es zu Zahlungsproblemen des Rentners kommen sollte, dann tritt automatisch an dessen Stelle der Bürge. Er übernimmt die Monatszahlung und die Kreditrückzahlung auch für den Fall, dass der Rentner vor Ablauf des Kreditvertrages versterben sollte.

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