Kredit für Selbstständige auch in schwierigen Fällen
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Einen Kredit für Selbstständige genehmigt zu bekommen ist generell nicht einfach. Das Hauptproblem ist die Bonitätsbewertung durch den Kreditgeber. Für den sind feststehende, nachweisbare Zahlen, Daten und Fakten die Entscheidungsgrundlage. Das sind Lohn- und Entgeltbescheinigungen sowie Verträge für Angestellte und Arbeiter, oder die Ernennungsurkunde für den Beamten auf Lebenszeit. Solche Sicherheiten kann der Selbstständige nicht beibringen. Es liegt in der Natur der Selbstständigkeit, dass sie mit Chancen, aber auch mit Risiken behaftet ist. Dazu gehört die Einnahmesituation. Sie kann durchaus gut bis sehr gut sein und ist trotzdem nicht vergleichbar sicher wie bei Arbeitern, bei Angestellten oder gar bei den Beamten.
Was wird unter „schwierigen Fällen“ bei der Kreditvergabe verstanden?
Als schwieriger Fall wird der Kredit für Selbstständige bezeichnet, wenn das Einkommen niedrig und /oder sehr unsicher ist. Darüber hinaus wird auch dann von einem schwierigen Fall gesprochen, wenn die Bonität mit dem Schufa-Score nicht sehr gut, sondern nur mittelmäßig oder noch schwächer ist. In beiden Fällen sieht der Kreditgeber ein hohes Kreditausfallrisiko. Der Selbstständige ist, kurz gesagt, nicht kreditwürdig. Ohne fremde Hilfe wird ihm kein Kredit bewilligt; weder einer mit noch ohne Schufa.
Ist ein Kredit auch bei schwierigen Fällen möglich?
In dieser Situation hilft ein Bürge oder ein zweiter Kreditnehmer, durch den sich die Bonität des Selbstständigen deutlich verbessert. Banken und Sparkassen vergeben gerne Kredite, und durchaus auch an Selbstständige. Im Vordergrund steht jedoch die Sicherheit des Kredites. Der Kreditnehmer muss dazu in der Lage sein, den Kredit zurückzahlen zu können. Wenn das mithilfe einer Bonitätsverbesserung möglich ist, dann steht dem Kredit für Selbstständige auch in schwierigen Fällen nichts entgegen. Die schwierige Situation ist durch den Bürgen oder durch den zweiten Kreditnehmer gelöst, und das Kreditausfallrisiko ist beseitigt. Das gilt für jeden Kredit für Selbstständige, also mit und ohne Schufa.
Banken und Sparkassen verleihen nur dann Geld, wenn die höchstmögliche Sicherheit besteht, dass das geliehene Geld zuzüglich der Kreditzinsen vom Kreditnehmer zurückzahlbar ist. Da wird bei jedem Selbstständigen besonders kritisch und buchstäblich zweimal hingeschaut.
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