Kredit für Selbstständige für Hauskauf
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Der Immobilienkredit ist als Kredit für Selbstständige für Hauskauf eine besondere Herausforderung für Kreditgeber und Kreditnehmer. Dabei handelt es sich meistens um einen Kredit im unteren bis mittleren sechsstelligen Eurobereich. Dieser Kredit für Selbstständige wird zum einen durch eine Grundbucheintragung besichert, und zum anderen nur bei einer sicheren, sehr guten Bonität des Unternehmers vergeben.
Inhaltsverzeichnis
Eigenfinanzierung ist Voraussetzung
Der Kreditgeber erwartet bei einem Kredit für Selbstständige zum Immobilienkauf eine angemessene Eigenfinanzierung. Die setzt sich aus dem Eigenkapital, also aus den Ersparnissen sowie aus der Eigenleistung zusammen. Je höher die Eigenfinanzierung ist, umso weniger Fremdkapital wird benötigt. Der Kredit für Selbstständige für Hauskauf fällt dementsprechend geringer aus. Dadurch wird er für den Kreditnehmer günstiger; für den Kreditgeber reduziert sich das Risiko, dass der Hauskaufkredit vorübergehend oder dauerhaft nicht zurückgezahlt wird. Das Ableben des Kreditnehmers während der Kreditlaufzeit wird durch eine Restschuld- oder durch eine Risikolebensversicherung abgesichert.
Selbstständigkeit stellt für Kreditgeber Risiko dar
Ein Problem der Bonität sind die Sicherheit und die Regelmäßigkeit des entsprechend hohen Arbeitseinkommens. Im Gegensatz zu unselbstständigen Angestellten und Arbeitern hat der Selbstständige keine vertragliche Existenzsicherung. Wie es heißt, holt er Aufträge herein und berechnet nachträglich die Auftragserledigung. Die Einnahme ist erst dann ganz sicher, wenn der vereinbarte Rechnungsbetrag dem Firmenkonto gutgeschrieben worden ist. Bis dahin besteht das latente Risiko, dass der Auftraggeber die Rechnung kürzt, sie verspätet oder gar nicht bezahlt. Ein Bonitätsnachweis kann vom Selbstständigen immer nur nachträglich geführt werden. Dazu werden die Bilanz, die Einnahmeüberschussrechnung oder der Steuerbescheid vorgelegt. Die laufende Situation wird mit Summen- und Saldenliste sowie mit betriebswirtschaftlicher Auswertung nachgewiesen, während in die Zukunft hinein nur geschätzt, nicht jedoch fest gerechnet werden kann. Das macht die Situation für den Kreditgeber ausgesprochen schwierig.
Steuerliche Bewertung ist auch zu beachten
Mitentscheidend ist auch, wie der Selbstständige das zukünftige Haus nutzt; also wahlweise ausschließlich für private oder nur für berufliche Zwecke, oder aber gemischt privat und beruflich. Danach richtet sich die steuerliche Bewertung des Hauskaufs mit den Abschreibungen, die wiederum auf die beiden Bereiche privat und beruflich aufgeteilt werden.