Schufa löschen lassen – wie geht das eigentlich?
Nach eigenen Angaben speichert die SCHUFA mittlerweile Daten zu über 66 Millionen Menschen in Deutschland, wobei mehr als 90% der Daten positive Merkmale enthalten. In Ihrer SCHUFA-Auskunft steht ein negativer Eintrag und Sie wissen nicht, was Sie tun sollen? Dieser Ratgeber bietet einen Überblick über Speicherfristen und die Möglichkeit Einträge löschen zu lassen.
Inhaltsverzeichnis
Wie erfahre ich, dass ich einen negativen SCHUFA-Eintrag habe?
Je nach persönlicher Situation kann ein negativer SCHUFA-Eintrag Ihnen auf verschiedene Art und Weise bekannt werden. Die SCHUFA selbst schickt allerdings keine automatische Mitteilung über negative Einträge an Betroffene heraus. Zwar werden Sie bei einem Mahnverfahren irgendwann auf die Gefahr eines negativen Eintrags hingewiesen, aber ob dieser letztlich erfolgt, ist nicht immer eindeutig. Oftmals erfahren Sie deshalb von entsprechenden Einträgen auf folgendem Weg:
- Sie möchten einen Kredit aufnehmen oder einen Handyvertrag abschließen und werden mit dem Hinweis auf Bonitätsprobleme abgelehnt.
- Sie verschaffen sich eine Selbstauskunft und sehen die negativen Einträge.
Solche Situationen möchte natürlich jeder vermeiden, denn zum einen ist vielen Betroffenen eine solche Situation sehr peinlich und zum anderen wird eventuell ein wichtiger Vertragsabschluss (Handy, Mietvertrag) verwehrt. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich mindestens einmal jährlich eine Selbstauskunft von der SCHUFA zu beschaffen.
Nach §34 Abs. 8 BDSG besteht einmal pro Kalenderjahr ein Anspruch auf eine kostenfreie Selbstauskunft. Mit dieser Übersicht können Sie schnell erkennen, ob und welche negativen Merkmale über Sie gespeichert wurden.
Was soll ich tun, wenn ein negativer SCHUFA-Eintrag vorliegt?
Wenn Sie in Ihrer SCHUFA-Auskunft einen negativen Eintrag finden, steht zuerst einmal die Prüfung der Rechtmäßigkeit an. Prüfen Sie also zunächst Folgendes:
- Hatten Sie eine Geschäftsbeziehung mit dem genannten Gläubiger?
- Ist die Bezahlung tatsächlich trotz Mahnung (mit Frist) unpünktlich erfolgt?
Wenn dies nicht der Fall ist und Sie dies entsprechend nachweisen können, haben Sie nach §35 Abs. 1 BDSG einen Anspruch auf Berichtigung, was bei negativen Einträgen oftmals die Löschung bedeutet. Eine Kontaktaufnahme mit der SCHUFA und Ihrem Anliegen sorgt dafür, dass die SCHUFA das meldende Unternehmen kontaktiert und bei Berechtigung eine Korrektur vornimmt.
Sollte der Eintrag allerdings berechtigt sein, bleibt dieser bis zum Ablauf der Speicherfrist erhalten (siehe nächste Frage).
Wann werden SCHUFA-Einträge normalerweise gelöscht?
Wenn in Ihrer SCHUFA-Auskunft ein berechtigter negativer Eintrag steht, haben Sie im Normalfall nur die Möglichkeit, bis zur Löschung zu warten. Die Speicherfristen der SCHUFA sind je nach Art des Eintrags unterschiedlich lang:
Tabelle 1: Speicherfristen negativer Einträge bei der SCHUFA, Quelle: meineSCHUFA
Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann Ihre Bonität also über einen sehr langen Zeitraum hinweg belasten. Da gerade solche Merkmale KO-Kriterien für eine herkömmliche Kreditvergabe darstellen, ist in solchen Fällen ein Kredit trotz negativer SCHUFA oder ein Kredit ohne SCHUFA sehr interessant.
In Ausnahmefällen ist eine schnellere Löschung möglich
Seit einiger Zeit bietet die SCHUFA die Möglichkeit, bestimmte negative Einträge Merkmale vorzeitig aus der eigenen SCHUFA-Auskunft löschen zu lassen. Dafür müssen jedoch folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Forderung darf sich auf maximal 2.000 Euro belaufen
- Die Forderung wurde innerhalb von 6 Wochen getilgt und der SCHUFA als erledigt gemeldet
- Die Forderung ist nicht durch einen Titel gestützt (Vollstreckungsbescheid)
In solchen Fällen haben Sie die Möglichkeit, einen negativen Eintrag vorzeitig löschen zu lassen. Mitunter gibt es auch Kulanzregelungen, wenn Sie beispielsweise einen wichtigen Vertrag schließen möchten und es noch 2-3 Monate bis zur regulären Löschung eines negativen Eintrags dauert. Hier werden in Einzelfällen vorzeitige Löschungen durchgeführt, jedoch ist die SCHUFA dazu keinesfalls verpflichtet. Ein Versuch kann jedoch trotzdem nicht schaden.
Kredit trotz negativer SCHUFA – der Ausweg bei Liquiditätsproblemen
Sie benötigen dringend Geld, haben aber noch negative SCHUFA-Einträge, die Sie nicht vorzeitig löschen lassen können? In diesem Fall wird die Vergabe eines normalen Darlehens oftmals sehr schwierig. Als interessante Alternative erweist sich dabei der Kredit trotz negativer SCHUFA. Neben soliden Konditionen werden zudem viele weitere Sonderleistungen für Sie als Kreditnehmer zur Verfügung gestellt:
- Kostenfreie Sonderzahlungen möglich
- Ratenaussetzungen bei finanziellen Engpässen
- Schnelle Bearbeitung (Anträge werden auch am Wochenende bearbeitet)
- Verwendungszweck wird nicht festgelegt
- Vorzeitige Ablösung möglich
- Diskreter Kontakt
- Keine Berücksichtigung negativer SCHUFA-Einträge
Mit diesen Vorteilen kann ein Kredit trotz negativer SCHUFA wirklich zu einer ernsten Option werden. So haben Sie die Möglichkeit, eventuell wichtige andere Verbindlichkeiten abzulösen oder wichtige Ersatzanschaffungen im Haushalt anzugehen. Nutzen Sie diese Chance und profitieren Sie von den Vorzügen, die ein Kredit trotz negativer SCHUFA heute zu bieten hat!
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