Wann werden negative Schufa-Einträge gelöscht?
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Wer einen Kreditantrag stellt, wird sich unter Umständen im Vorfeld Gedanken darüber machen müssen, wann negative Schufa-Einträge gelöscht werden. Eine negative Schufa sorgt nämlich in den meisten Fällen automatisch für die Ablehnung des Kreditantrages. Wer glaubt, dass negative Einträge nur bei tatsächlich gravierenden Vorfällen folgen, der irrt. Eine vertrödelte Rechnung, eine verschobene Mahnung, die zweite Mahnung kommt, während man im Urlaub ist – und schon liegen genügend Gründe vor, die zu einem negativen Schufa-Eintrage führen können. Dass negative Einträge natürlich Probleme bereiten, wenn man eine Finanzierung benötigt, ist kein Geheimnis. Die meisten Einträge werden für drei Jahre gespeichert; in Ausnahmefällen kann jedoch eine vorzeitige Löschung erfolgen.
Wann und warum folgt der negative Eintrag?
Für eine Schufa-Meldung müssen verschiedene Regeln eingehalten werden. Negative Einträge folgen erst dann, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
• Es besteht eine offene Forderung, welcher nicht widersprochen wurde
• Es folgten zwei Mahnungen
• Zwischen den beiden Mahnungen lagen zumindest vier Wochen
• In einer der Mahnungen, vorwiegend im zweiten Mahnschreiben, wird darauf hingewiesen, dass ein negativer Schufa-Eintrag folgen wird
Derartige Voraussetzungen müssen aber nicht erfüllt sein, sofern der Gläubiger seine Schuld eingesteht und anerkannt hat. Nimmt er etwa mit dem Schuldner Kontakt auf und verspricht, seine offene Forderung – mit einer Einmalzahlung oder infolge einer Ratenvereinbarung – zu begleichen, jedoch seinem Versprechen nicht nachkommt, besteht das Recht, einen sofortigen Eintrag vornehmen zu lassen. In der Regel folgen negative Schufa-Einträge auch dann, wenn ein Gericht die Schuld des Gläubigers festgestellt hat.
Wann werden negative Schufa-Einträge gelöscht? Frühestens nach drei Jahren!
Im Regelfall bleibt die negative Schufa für drei Jahre aufrecht. Dabei wird das Kalenderjahr herangezogen, in welchem die offene Forderung beglichen wurde. Wer seine Schuld daher am 8. August 2016 beglichen hat, kann damit rechnen, dass sein Eintrag frühestens mit 31. Dezember 2019 gelöscht wird. Jedoch wird, sofern der offene Betrag beglichen wurde, ein Vermerk hinzugefügt, dass keine offenen Forderungen mehr bestehen. Ein Umstand, der sich schon geringfügig positiv auf den Score des Betroffenen auswirkt. Wie sich der Score zusammensetzt, bleibt jedoch das große Geheimnis der Schufa. So ist nicht bekannt, wie sich etwaige Zahlungen auf den Scoring-Algorithmus auswirken. Dennoch: Für viele Kreditunternehmen ist der negative Eintrag – auch bei einem derartigen Vermerk – der Hauptgrund, dem Kreditantrag nicht zuzustimmen.
Kann ein Eintrag vorzeitig gelöscht werden?
Seit dem Jahr 2012 besteht jedoch die Möglichkeit, negative Einträge – sofern es sich um Bagatellfälle handelt – vor Ablauf der drei Jahre löschen zu lassen. Dabei darf der Maximalbetrag von 2000 Euro einerseits nicht überschritten, andererseits muss die offene Summe innerhalb von sechs Wochen, nachdem der Eintrag erfolgte, beglichen werden. Handelt es sich jedoch um sogenannte titulierte Forderungen, das ist etwa bei gerichtlichen Mahnbescheiden der Fall, besteht keine Möglichkeit, den Eintrag verschwinden zu lassen. In diesen Fällen greift die Ausnahmeregelung nicht. Hier muss der Betroffene die dreijährige Frist abwarten.